§ über §
Da wir selbst den Bauträgervertrag und die Leistungsbeschreibungen nicht hundertprozentig prüfen können, oder überhaupt zur Gänze verstehen, lassen wir die Verbraucherzentrale das Vertragswerk prüfen.
Interessant sind hier die Punkte:
Dieses Vorgehen können wir nur jedem Bauherren empfehlen.